Schon geprüft?
Heizungsprüfung mit CHRISTOPH
Läuft Ihre Heizungsanlage wirklich energiesparend? Oder lassen sich mit einfachen Mitteln Heizkosten senken? Wir gehen diesen Fragen bei der Heizungsprüfung nach. Diese lässt sich sehr gut im Rahmen der Heizungswartung durchführen. Sie sparen damit zusätzliche Fahrtkosten. Buchen Sie einfach hier online Ihre Heizungswartung und wählen zusätzlich die „Heizungsüberprüfung“ aus.
Sparen
Wir zeigen Ihnen Energieeinsparpotentiale ihrer Heizungsanlage auf. Auch Ihre Heizkörper oder Ihre Fußbodenheizung nehmen wir unter die Lupe.
Zu warm?
Überprüfung der Einstellwerte Ihrer Heizung: Wird mehr Wärme produziert als eigentlich benötigt wird?
Umfangreich
Unsere Monteure prüfen anhand einer Checkliste 14 Punkte, die großen Einfluss auf ihren Energieverbrauch haben.
Warmwasserbereitung
Wie können Sie Ihren Wasserverbrauch senken?
Protokoll
Ein ausführlicher Bericht inklusive Optimierungsvorschläge geht ihnen anschließend per eMail zu.
Günstig
35,00€ inkl. MwSt. Eine bequeme EC-Kartenzahlung ist möglich.
(bei Beauftragung innerhalb einer Wartung oder Störung, anderfalls fallen zus. Fahrtkosten an)
Der Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, ist nach §2 EnSimiMaV verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen . In diesem Rahmen ist zu prüfen,
1. ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
2. ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
3. ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder
4. inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.
Hinweis
Hinweis für den Eigentümer des Gebäudes / Anlagenbetreiber: Sofern die Heizungsprüfung Optimierungsbedarf hinsichtlich der vorstehenden Anforderungen feststellt, ist die Optimierung der Heizung bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Die Durchführung der dieser Maßnahme(n) kann entfallen, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt wurde oder die Heizungsanlage mit Blick auf die Wirkung der Maßnahme bereits optimal läuft.