Bis zu 70%!

Förderung für Wärmepumpen – wir stellen Ihren Antrag

Der Umstieg auf eine moderne Wärmepumpe wird aktuell mit Zuschüssen von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten unterstützt. Wir begleiten Sie von der Förderprüfung bis zur vollständigen Antragstellung – schnell, korrekt und fristgerecht.

Individueller Fördercheck

Wir prüfen Ihre Ausgangssituation und berechnen die voraussichtliche Fördersumme.

Komplette Antragstellung

Wir stellen den Antrag vor Maßnahmenbeginn, laden Nachweise hoch und kommunizieren mit Förderstellen.

Förderung maximieren

Basis- & Bonus-Förderungen optimal kombinieren.

Fördermöglichkeiten im Überblick

Zielgruppe Förderart Prozentsatz Maximalbetrag
Einfamilienhaus – selbst bewohnt Basisförderung (BEG)30 %
Heizungs-Tausch-Bonus+20 %
Einkommensbonus+30 %
Effizienzbonus+5 %
Maximal möglich70 %bis 21.000 € je Wohneinheit
Mehrfamilienhaus – vermietet Basisförderung (BEG)30 %
Heizungs-Tausch-Bonus+20 %
Effizienzbonus+5 %
Maximal möglich50 %bis 30.000 € je Wohn-/Nutzungseinheit
* Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €. Stand: 08/2025. Antrag vor Baubeginn nötig; technische & formale Vorgaben beachten.

Für Einfamilienhaus-Besitzer

Optimal beim Austausch veralteter Heizungen. Bis zu 70 % bzw. 21.000 € möglich.

Einkommensbonus bei ≤ 40.000 € Einkünften.

Für Vermieter

Zentral oder geteilt: Bis zu 50 %, max. 30.000 € je Einheit – plus steuerliche Optimierung.

Zusätzliche Effizienzmaßnahmen empfohlen.

Häufige Fragen

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Immer vor der Beauftragung oder Baubeginn. Wir übernehmen die fristgerechte Antragstellung und Nachweiserstellung.

Was gilt als förderfähige Kosten?

Wärmepumpe und Umfeldmaßnahmen (z. B. Abbau der Altanlage, Einbindung, hydraulischer Abgleich) im Rahmen der BEG-Höchstgrenzen.

Gibt es Förderung für natürliche Kältemittel?

Ja – für besonders klimafreundliche Systeme (z. B. R290, Erdsonde, Wasser) ist ein Effizienzbonus von +5 % möglich.

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